Sitzkonsolen passend für BMW E46, Z4 - RECARO, SPARCO etc.

ab 320,00 €

Unsere Sitzkonsolen für die Montage von RECARO Pole Position Schalensitzen in allen E46 und Z4 Modellen.

Die Konsolen werden seitlich an den Sitzschalen und den originalen BMW Sitzschienen aus dem E46 verschraubt. Somit ist eine sehr tiefe und absolut spielfreie Montage der Sitze möglich.

Eigenschaften:

  • Material: S235JR Stahlblech, 3mm

  • Oberfläche: Pulverbeschichtung schwarz, Feinstruktur

  • Passend für folgende Fahrzeuge:
    BMW E46
    BMW Z4

Lieferumfang:

  • Sitzkonsolen für zwei Sitze (Fahrer- und Beifahrerseite)

  • Montagematerial und Hebel zur manuellen Verstellung

  • Produktdatenblatt mit Materialnachweis

Hinweis:

Alle unsere Sitzkonsolen sind standardmäßig für die Montage von Recaro Pole Position Sitzen bestückt, aber ebenso für die Montage anderer Schalensitze geeignet. Hierzu wird abweichendes Montagematerial benötigt, daher bitte bei der Bestellung angeben.

Motorsportartikel!
Möglichkeiten einer Eintragung zur Nutzung im Bereich der StVZO nach §21 sind mit dem zuständigen TÜV-Prüfer abzuklären.

Sitzmodell:

Unsere Sitzkonsolen für die Montage von RECARO Pole Position Schalensitzen in allen E46 und Z4 Modellen.

Die Konsolen werden seitlich an den Sitzschalen und den originalen BMW Sitzschienen aus dem E46 verschraubt. Somit ist eine sehr tiefe und absolut spielfreie Montage der Sitze möglich.

Eigenschaften:

  • Material: S235JR Stahlblech, 3mm

  • Oberfläche: Pulverbeschichtung schwarz, Feinstruktur

  • Passend für folgende Fahrzeuge:
    BMW E46
    BMW Z4

Lieferumfang:

  • Sitzkonsolen für zwei Sitze (Fahrer- und Beifahrerseite)

  • Montagematerial und Hebel zur manuellen Verstellung

  • Produktdatenblatt mit Materialnachweis

Hinweis:

Alle unsere Sitzkonsolen sind standardmäßig für die Montage von Recaro Pole Position Sitzen bestückt, aber ebenso für die Montage anderer Schalensitze geeignet. Hierzu wird abweichendes Montagematerial benötigt, daher bitte bei der Bestellung angeben.

Motorsportartikel!
Möglichkeiten einer Eintragung zur Nutzung im Bereich der StVZO nach §21 sind mit dem zuständigen TÜV-Prüfer abzuklären.